Verpackungen aus "nonwood" Materialien unterliegen keinen Einschränkungen in den Einfuhrbestimmungen, da die Materialien nicht aus Holz, sondern aus vorverarbeiteten Holzwerkstoffen, wie z.B. OSB, oder Sperrholzplatten bestehen. Diese Verpackungen müssen jedoch von einer so genannten Erklärung für "Nichtholzverpackungen" begleitet sein.
Anfragen zum Thema Nonwood Verpackungen können Sie uns ganz einfach und bequem an die info@holzkontor-kuhlenfeld.de schicken.